Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird es auch für Grundstufen an Gemeinschaftsschulen einen eigenen Einschulungsbereich geben.
Alle schulpflichtigen Kinder, die in diesem Bereich leben, müssen dann in der Grundstufe der Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli angemeldet werden. Eine Aufforderung dazu erfolgt über das Schulamt. Das bedeutet aber nicht, dass man unsere Schule besuchen muss, es gibt die Möglichkeit über den Erst-, Zweit- und Drittwunsch Schulen auszuwählen.
Alle anderen Kinder, die nicht im Einschulungsbereich leben, müssen an ihren zuständigen Grundschulen angemeldet werden, haben aber ebenso die Möglichkeit über den Erst-, Zweit- und Drittwunsch den Besuch der Gemeinschaftsschule zu wählen.
Eine Zuweisung des Schulplatzes erfolgt über das Schulamt.