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Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli

Wichtig! Unerlaubtes Zünden von Feuerwerkskörpern

Autor*in: Schulleitung / 09.11.2020

Liebe Eltern,

schon jetzt Anfang November werden Feuerwerkskörper gezündet, vor allem während der Schulpausen. Das stellt eine unmittelbare Gefahr für alle unbeteiligten Schüler*innen und die Mitarbeitenden dar.

Grundsätzlich gilt: Feuerwerkskörper für Minderjährige sind gesetzlich verboten, weil sie in einem unverantwortbaren Maß die Gesundheit aller gefährden. Wir als Schule tun alles, um das zu verhindern.

Allerdings gehört es im Vorfeld zu Ihren elterlichen Pflichten, mit Ihren Kindern darüber ein Gespräch zu führen und dafür zu sorgen, dass keine Feuerwerkskörper in die Schule mitgebracht werden.

Vorfälle mit Feuerwerkskörpern bringen wir immer zur polizeilichen Anzeige.

Ich danke für Ihre Unterstützung und grüße Sie freundlich

Cordula Heckmann
Schulleiterin

Download: Elternbrief: Unerlaubtes Zünden von Feuerwerkskörpern , Informationsblatt zu Silvesterfeuerwerk (Deutsch/Arabisch)